Skifahren gehört in Deutschland zu den beliebtesten Sportarten. Über acht Millionen Deutsche betreiben aktiv Skisport. Hinzu kommen Millionen Snowboarder und Skilangläufer. Demnach zieht es eine Vielzahl der Deutschen für einen Winterurlaub in die Skigebiete Deutschlands, Österreichs und der Schweiz.

Leider kommt es während dieser Winterurlaube immer wieder zu Unfällen. In der Saison 2022/2023 verletzten sich etwa 42.000 bis 44.000 Sportler. Bei Verletzten auf der Piste muss oft die Luftrettung ran. Doch jede Minute Helikopterflug geht gleich richtig ins Geld. Doch wer zahlt einen solchen Rettungseinsatz und trägt diese teils horrenden Kosten - die Regelungen im Überblick.

Deutschland

Grundsätzlich gilt hier: Mit dem Absetzten des Notrufs und dem Eintreffen der Rettungskräfte wird eine Transport- und Behandlungsvertrag eingegangen. Daraus resultiert, dass die Rettungskräfte verpflichtet sind, die Unfallstelle zu sichern und das Unfallopfer zu bergen und zu transportieren. Der Verunfallte muss im Gegenzug den Rettungseinsatz bezahlen. Hierfür kommen in der Regel die Versicherer, also die Unfall- oder Krankenversicherungen auf, egal ob es sich um eine private oder gesetzliche handelt. Wichtig ist jedoch, dass der Hubschraubereinsatz medizinisch notwendig gewesen ist. Wann eine solche medizinische Notwendigkeit gegeben ist, entscheiden die jeweils zuständigen Leitstellen und wird anschließend von dem Notarzt oder dem behandelnden Arzt bescheinigt.

Österreich

Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich in allen EU-Ländern und der Schweiz einen Anspruch auf eine medizinische Versorgung und Sachleistung. Der Umfang richtet sich jedoch nach dem jeweiligen im Ausland geltenden Recht. Erleidet ein Deutscher in Österreich einen Unfall, übernimmt seine Krankenkasse auch nur die Kosten, die eine österreichische Krankenkasse für ihre Versicherten bezahlen müsste. Die Rettungskosten eines Skiunfalls für einen Hubschraubereinsatz werden in Österreich meistens nicht bezahlt. Auch bei lebensbedrohlichen Verletzungen zahlt die österreichische Krankenversicherung nur eine geringe Pauschale. Eine zusätzliche Unfall- oder Auslandsreisekrankenversicherung ist aus diesem Grunde ratsam.

Schweiz

Auch in der Schweiz kommen auf die verunfallten Skifahrer ohne private Versicherung hohe Kosten für einen Hubschraubereinsatz zu. Die Schweizer Krankenkassen zahlen zwar bei medizinischen Rettungseinsätzen, allerdings nur bis zu einem Höchstsatz von 5.000 Schweizer Franken. Ein Hubschraubereinsatz übersteigt diese von den Schweizer Krankenkassen abgedeckte Summe oftmals, sodass auch hier eine zusätzliche Unfall- oder Auslandsreisekrankenversicherung ratsam ist.