Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Oftmals können die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf das Erbrecht erdrückend wirken. Wir beraten Sie dabei und verteidigen Sie vor allen Behörden und Gerichten. Unsere Leistungen umfassen:
- Fertigung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Höferecht/Hofübergabeverträge
- Fertigung und Prüfung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
- Erbschein, Hoffolgezeugnis
- Erbauseinandersetzungsverträge
- Erbrechtsstreitigkeiten
- Erbschaftssteuerrecht
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Vermächtnisrecht