Alle Rechtsinhalte, die sich aus einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ergeben, werden im Insolvenzrecht zusammengefasst. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung. Ein Insolvenzverfahren soll das noch vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig an alle Gläubiger verteilen. Besonders bei einem Insolvenzverfahren verstehen wir uns als vertrauenswürdige Partner. Unsere Leistungen umfassen:
- Bestellung zur Treuhänderin/Insolvenzverwalterin
- Beratung bei Liquiditätsschwierigkeiten/Teilnahme an Bankgesprächen
- Sanierungsberatung
- Beratung bei Insolvenzantragstellung/während des Insolvenzverfahrens
- Beratung bei Antrag auf Restschuldbefreiung
- Vertretung der Gläubiger bei Insolvenzverfahren (insb. Forderungsanmeldung, Feststellung der Forderung und Überwachung der Einhaltung der Obliegenheiten des Schuldners mit evtl. Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung)
- Durchführung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bei Verbraucherinsolvenzverfahren