Daneben stehen wir gerne für eine Beratung im Bereich des WEG- Rechts zur Verfügung. Wohnungseigentum gemäß § 1 Abs. 2 WEG ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zu dem es gehört. Diese Rechte sind untrennbar miteinander verbunden. Der Wohnungseigentümer ist mithin mit der Wohnungseigentumsgemeinschaft zwingend verbunden. In diesem rechtlichen Konstrukt entstehen häufig rechtliche Streitigkeiten im Hinblick auf die bestehenden Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander, im Hinblick auf die Abgrenzung des Sondereigentums zum Gemeinschaftseigentum, bezüglich der Durchführung der Wohnungseigentümerversammlungen, der Rechtskraft der dort festgestellten Beschlüsse, im Hinblick auf Hausgeldzahlungen und der Tätigkeit des Wohnungseigentumsverwalters.
Gerne stehen wir Ihnen zur Überprüfung und Beratung diesbezüglich zur Verfügung, insbesondere im Hinblick auf:
- Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung und deren Rechtmäßigkeit
- Nutzung und Gebrauch des Sonder- und Teileigentums
- Ordnungsgemäße Verwaltung