Das Bau- und Architektenrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Dabei lässt sich dieses Themenfeld in einen privaten und einen öffentlichen Sektor unterteilen. Der private Bereich regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Parteien, ob Bauunternehmen, Bauherr, Handwerker oder Sonderfachleute. Besonders bei der Rechtsbeziehung zum Architekten gibt es Besonderheiten und weitere komplexe Fragestellungen, weswegen dieser Bereich als Architektenrecht einer gesonderten Betrachtung bedarf.
Rechtsfragen beim Bau- und Architektenrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Erstellung und Überprüfung von Bauverträgen (BGB sowie VOB/B)
- Begleitung von Vertragsverhandlungen
- Durchsetzung/Abwehr von Werklohnforderungen
- Geltendmachung/Abwehr von Mängelanspüche
- Sicherheiten nach BGB und VOB/B
- Beratung beim Verkauf/Erwerb von Immobilien
Beim öffentlichen Baurecht geht es in erster Linie um Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben betreffen. Dieser Bereich wird von Rechtsanwalt Tepe als Fachanwalt für Verwaltungsrecht betreut. Als Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um alle