Kürzlich machte eine Spiegel TV-Reportage auf den 18-jährigen Niclas aus Sachsen-Anhalt aufmerksam. Er nennt sich selbst „Anzeigehauptmeister“. Sein Hobby sei es Falschparker zu melden. Sein Ziel ist es dies in jeder deutschen Stadt zu tun. Im Jahr 2023 habe er 4000 Falschparker deutschlandweit gemeldet und damit 140.000 € in die Staatskassen gespült.

Doch darf jeder Bürger in Deutschland Falschparker melden? – Ja, grundsätzlich darf jeder Bürger in Deutschland Falschparker melden. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat sogar entschieden, dass das Fotografieren der falsch abgestellten Autos keinen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellt.

Jedoch können nur Behörden Ordnungsgelder und Bußgeldbescheide verfassen. Dabei unterliegt es dem jeweiligen Ermessen der Behördenmitarbeiter, ob sie ein Bußgeld verhängen oder nicht.

Bei einer Vielzahl von Anzeigen durch eine Person, kann die Behörde auch die Bearbeitung der Anzeigen insgesamt ablehnen.
In Osterode im Harz hat Horst-Werner N. bekannt als „Knöllchen-Horst“ über 10.000 Anzeigen gestellt und damit die Ordnungsämter mit Arbeit überhäuft. Die Ordnungsämter verweigerten dann jedoch von Anfang die Bearbeitung der Anzeigen von „Knöllchen-Horst“. Dieser zog damit bis vor das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, welches 2013 feststellte, dass kein Bürger die Behörden zwingen könne angebliche Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

Deshalb bleibt abzuwarten, wie lange der „Anzeigehauptmeister“ selbst noch seinem Hobby nachgeht und wie viele Behörden sich auf seine Anzeigen einlassen.

Grundsätzlich wird bei Falschparkern unterschieden, ob das fehlerhafte Abstellen des PKW an sich den „einfachen“ Verstoß darstellt, oder einen „qualifizierten“ Verstoß darstellt. Letzteres ist der Fall, wenn es mit einer Behinderung einer Person, einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung einhergeht.
Zum Beispiel liegt eine Behinderung vor, wenn auf einem Geh-oder Radweg geparkt wurde. Nimmt die Behörde einen solchen qualifizierten Verstoß an, droht neben dem reinen Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg. Im Zweifel muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Dann kann das Verfahren vor einem Gericht ausgetragen werden und die anzeigende Person muss gegebenenfalls vor Gericht als Zeuge aussagen. Ob leidenschaftliche Anzeigeerstatter, dann auch bei jedem Gerichtstermin als Zeuge auftreten, bleibt abzuwarten...

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wenden Sie sich gerne an uns, um den Vorgang zu prüfen.

Hendrik Naber

Rechtsanwalt